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Klasse · PKW

Klasse B17

Begleitetes Fahren ab 17

Audi Q2 im Kessler-Design

Begleitetes Fahren: Du machst den Auto-Führerschein schon mit 17 und fährst bis zum 18. Geburtstag mit vorher festgelegten Begleitpersonen.

Mindestalter
17 (Anmeldung ab 16,5)
Vorbesitz
keiner erforderlich
Fahrzeuge
bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, max. 8 Sitzplätze
Besonderheit
Fahren bis 18 nur mit eingetragenen Begleitpersonen
Theorie
14 Unterrichte à 90 min (12 Grundstoff + 2 klassenspezifisch)

Dein Weg zum Autoführerschein (Klasse B17)

  1. 01

    Beratung & Anmeldung

    Wir klären mit dir Voraussetzungen, Ablauf und Kosten – in jeder unserer sechs Filialen.

    Anmeldung: Mitarbeiter im Kessler-Pullover am Telefon
  2. 02

    Theorie

    Jeden Tag (Mo–Fr) Theorieunterricht in allen Filialen – plus LernApp für dein Tempo.

    Theorie: Unterrichtsraum mit Straßenmarkierung und Spielzeugauto auf dem Boden
  3. 03

    Praxis

    Fahrstunden mit erfahrenen Fahrlehrern auf modernen Fahrzeugen.

    Praxis: Fahrlehrer im grünen Kessler-Poloshirt bei einer Fahrstunde
  4. 04

    Prüfung

    Gezielte Vorbereitung auf Theorie- und Praxisprüfung.

Julian, Geschäftsführer der Fahrschule Kessler, vor einem Fahrschulwagen
„Unsere Familie lebt Mobilität – und wir freuen uns darauf, auch dich bald in dieser Welt willkommen zu heißen.“
Julian, Geschäftsführer

Ablauf im Detail

Mindestalter und Prüfungstermine

Du musst mindestens 16 ½ Jahre alt sein. 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du deine Theorieprüfung und 1 Monat vorher deine Praxisprüfung absolvieren.

Antragstellung beim Straßenverkehrsamt

Die Antragstellung ist immer das Erste! Achte darauf, dass alle Angaben richtig sind. Mit dem Antrag druckt das Straßenverkehrsamt deinen Führerschein und erteilt dem TÜV den Prüfauftrag. Das kann einige Wochen dauern – dafür ist allerdings das Straßenverkehrsamt verantwortlich. Während der Antrag läuft, kannst du natürlich schon mit deiner Ausbildung beginnen und unseren Theorieunterricht besuchen.

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (9 UE)
  • Sehtest
  • 1 biometrisches Passbild
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Formular Antragstellung
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
  • Einverständniserklärung der Begleitpersonen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Theorie

Wenn du noch keinen Führerschein hast, sind 14 Theorieunterrichte à 90 Minuten vorgeschrieben: 12 Grundstoffthemen und 2 Spezialthemen. Solltest du schon einen Führerschein haben, warten nur 6 Grundstoffstunden auf dich. Bei der Anmeldung erhältst du dein Lernmaterial (Online-Programm, App, Buch); am besten startest du parallel gleich mit dem Theorieunterricht. Sobald du die Unterrichte absolviert hast und dein Antrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt wurde, kannst du deine Theorieprüfung ablegen – frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag.

Praxis und Sonderfahrten

Wie viele Übungsfahrten (40 Minuten) du brauchst, hängt von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt ab. Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Sonderfahrten à 45 Minuten: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Grundsätzlich gilt: Du musst deine Theorieprüfung bestanden haben, um deine ersten Fahrstunden zu nehmen. Vor deiner ersten Fahrstunde kannst du 8 Übungseinheiten in unserem Fahrsimulator nutzen – das erleichtert dir den Start in die tatsächlichen Fahrstunden und entlastet dein Portemonnaie. Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag erlaubt; dein Fahrlehrer kümmert sich rechtzeitig um einen Termin.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

Üblich ist es, ein oder mehrere Familienmitglieder als Begleitperson auszuwählen – Pflicht ist das aber nicht. Die Begleitperson muss in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein; für die Eintragung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Die Begleitperson kann auf einem Sitz ihrer Wahl Platz nehmen und dient lediglich als Ansprechpartner – sie darf nicht in den Straßenverkehr eingreifen. Begleitpersonen dürfen nicht unter Drogeneinfluss stehen und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Außerdem gilt für jede Begleitperson:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis B (oder früher Klasse 3) besitzen.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Wann bekomme ich den richtigen Kartenführerschein?

Wenn du deine praktische Prüfung bestanden hast, bekommst du eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie ist nach deinem 18. Geburtstag noch weitere 3 Monate gültig. In diesem Zeitraum brauchst du einen Termin beim Straßenverkehrsamt, wo du deinen Führerschein unentgeltlich abholst – bezahlt hast du ihn schon bei der Antragstellung.

Dein nächster Schritt

Bereit für Klasse B17?

Im kostenlosen Beratungsgespräch gehen wir Ablauf, Dauer und alle offenen Fragen mit dir durch – oder du meldest dich direkt online an.