Mindestalter
Du musst mindestens 20 1/2 Jahre alt sein. 3 Monate vor deinem 21. Geburtstag kannst du deine Theorieprüfung und 1 Monat vorher deine Praxisprüfung absolvieren. Wenn du eine spezifische Berufsausbildung hast, dann wird das Alter auf 18 Jahre herabgeset
Antragsstellung
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du folgende Unterlagen:
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Erste-Hilfe-Bescheinigung (9UE)
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1 biometrisches Passbild
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Gültiges Ausweisdokument
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Augenärztliches Gutachten
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Ärztliches Gutachten
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Formular Antragstellung
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Behördliches Führungszeugnis für die Klasse D1(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt, bzw. Bürgercenter.)
Theorie
Wenn du noch keinen Führerschein hast sind ingesamt 22 Theorieunterrichte vorgeschrieben:
12 Grundstoffthemen
10 Spezialthemen
Solltest du bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzen benötigst du lediglich 6 Grundstoffstunden.
Praxis
Bei der Busausbildung hängt es stark davon ab, welchen Führerschein du schon besitzt. Unten findest du eine detaillierte Beschreibung wann du wieviele Fahrstunden benötigst.
Antragsstellung
Antragsstellung
Die Antragstellung ist immer das Erste!
Bei der Antragsstellung solltest du darauf achten, dass alle Angaben richtig sind. Dieser Antrag dient dazu, dass das Straßenverkehrsamt deinen Führerschein druckt und dem TÜV den Prüf-Auftrag erteilt. Dies kann einige Wochen dauern. Hierfür ist allerdings das Straßenverkehrsamt verantwortlich! Während der Antrag läuft, kannst du natürlich schon mit deiner Ausbildung beginnen und unseren Theorieunterricht besuchen!
Theorie
Theorie
Theorie als Vorbereitung für die Fahrstunden!
Du erhältst bei der Anmeldung Dein Lehrmaterial (Online-Programm, App, Buch), registrierst Dich zu Hause in Ruhe und kannst dann fleißig die Fragen für deine Theorieprüfung üben. Am besten startest du parallel auch gleich mit dem Theorieunterricht.
Für die Klasse D1 sind 12 x Grundstoff- und 10x Spezialstunden erforderlich.
Jede Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Du kannst bei uns täglich an 2 Theorieeinheiten teilnehmen. Solltest du schon eine andere Fahrerlaubnisklasse haben, benötigst du nur 6 Grundstoffthemen.
Sobald du alle Unterrichte absolviert hast und dein Antrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt wurde, kannst Du Deine Theorieprüfung ablegen. Das ist jedoch frühestens 3 Monate vor Erreichen deines 21. Geburtstages erlaubt!
Die Prüfung umfasst 30 Fragen. Dabei darfst du nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben. Wobei auch 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten zu einem sofortigen Durchfallen führen.
Praxis
Praxis
Stets eine gute Fahrt!
In den normalen Fahrstunden machst du dich mit dem Fahrzeug vertraut und gewöhnst dich an den Straßenverkehr. Wie viele dieser ganz normalen Fahrstunden du benötigst, hängt von deinen Vorerfahrungen, deinem Talent und deinem Lernfortschritt ab.
Im Omnibusbereich ist allerdings eine Mindestanzahl von Fahrstunden für den Führerschein vorgeschrieben. Diese unterscheiden sich je nach Vorbesitz:
Vorbesitz Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
Du benötigst 41 Fahrstunden à 45 Minuten sowie 19 Überlandfahren, 12 Autobahnfahrten sowie 7 Dunkelheitsfahrten.
Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
Du benötigst 16 Fahrstunden à 45 Minuten sowie 8 Überlandfahren, 4 Autobahnfahrten sowie 4 Dunkelheitsfahrten.
Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
Du benötigst 8 Fahrstunden à 45 Minuten sowie 8 Überlandfahren, 4 Autobahnfahrten sowie 4 Dunkelheitsfahrten.
Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
Du benötigst 6 Fahrstunden à 45 Minuten sowie 4 Überlandfahren, 2 Autobahnfahrten sowie 2 Dunkelheitsfahrten.