Mindestalter
Du musst mindestens 16 1/2 Jahre alt sein. 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du deine Theorieprüfung und 1 Monat vorher deine Praxisprüfung absolvieren.
Antragsstellung
Für die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt brauchst du folgende Unterlagen:
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Erste-Hilfe-Bescheinigung (9UE)
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Sehtest
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1 biometrisches Passbild
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Gültiges Ausweisdokument
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Formular Antragstellung
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Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
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Einverständniserklärung der Begleitpersonen
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Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Theorie
Wenn du noch keinen Führerschein hast sind insgesamt 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben:
12 Grundstoffthemen
2 Spezialthemen
Solltest du schon einen Führerschein haben, warten 6 Grundstoffstunden auf dich!
Praxis
Bei der Praxis ist es schwierig von Anfang an zu sagen, wie viele Fahrstunden du benötigst. Es gibt eine gesetzliche Regelung für Sonderfahrten. Du benötigst 12 Stück. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Antragsstellung
Antragsstellung
Die Antragstellung ist immer das Erste!
Bei der Antragsstellung solltest du darauf achten, dass alle Angaben richtig sind. Dieser Antrag dient dazu, dass das Straßenverkehrsamt deinen Führerschein druckt und dem TÜV den Prüf-Auftrag erteilt. Dies kann einige Wochen dauern. Hierfür ist allerdings das Straßenverkehrsamt verantwortlich! Während der Antrag läuft, kannst du natürlich schon mit deiner Ausbildung beginnen und unseren Theorieunterricht besuchen!
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Üblich ist es ein oder mehrere Familienmitglieder als Begleitperson auszuwählen. Es ist allerdings keine Pflicht nur Familienangehörige zu wählen. Die Voraussetzung, wenn du später angehalten wirst, ist, dass die Begleitperson in deiner Prüfbescheinigung eingetragen ist. Für die Eintragung ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Die Begleitperson kann auf einem Sitz ihrer Wahl Platznehmen und dient lediglich als Ansprechpartner. Die Begleitperson darf nicht in den Straßenverkehr eingreifen. Begleitpersonen dürfen nicht unter Drogeneinfluss stehen und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Zu den oben genannten Voraussetzungen kommen folgende für die Begleitperson:
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Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein
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Sie muss mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis B oder früher auch Klasse 3 sein
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Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben
Theorie
Theorie
Theorie als Vorbereitung für die Fahrstunden!
Du erhältst bei der Anmeldung Dein Lehrmaterial (Online-Programm, App, Buch), registrierst Dich zu Hause in Ruhe und kannst dann fleißig die Fragen für Deine Theorieprüfung üben. Am besten startest Du parallel auch gleich mit dem Theorieunterricht.
Für die Klasse B ist 12 x Grundstoff und 2x Spezialwissen erforderlich.
Jede Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Du kannst bei uns täglich an 2 Theorieeinheiten teilnehmen, sodass du in 7 Werktagen fertig sein kannst.
Sobald Du diese 14 Unterrichte absolviert hast und Dein Antrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt wurde, kannst Du Deine Theorieprüfung ablegen. Das ist jedoch frühestens 3 Monate vor Erreichen Deines 17. Geburtstages erlaubt!
Selbstverständlich solltest Du auch mit Deiner Lern-App prüfungsreif sein.
Praxis
Praxis
Stets eine gute Fahrt!
Bei der Klasse B sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Alle Sonderfahrten dauern 45 Minuten. Mit Sonderfahrten gemeint sind 5 Überland-, 4 Autobahn-, und 3 Nachtfahrten. Aber bevor es in die Sonderfahrten geht, wird natürlich erstmal mit Übungsfahrten (40 Minuten) trainiert. Die Anzahl ist abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.
Vor Deiner ersten Fahrstunde kannst Du sogar 8 Übungseinheiten in unserem Fahrsimulator nutzen, das erleichtert Dir den Start in die tatsächlichen Fahrstunden und entlastet Dein Portemonnaie.
Zum guten Schluss fehlt noch Deine Praktische Prüfung. Das ist frühestens 1 Monat vor Erreichen Deines 17. Geburtstages erlaubt!
Dein Fahrlehrer kümmert sich rechtzeitig um einen Termin.
Ja, und nach bestandener Prüfung darfst Du dann zum ersten Mal ohne Deine/n Fahrlehrer/in, vielleicht ja sogar mit Deinem eigenen Auto fahren.
Wissenswertes
Wann bekomme ich den richtigen Kartenführerschein?
Bei Bestehen deiner praktischen Prüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese ist nach deinem 18. Geburtstag noch weitere 3 Monate gültig. In diesem Zeitraum benötigst du einen Termin beim Straßenverkehrsamt. Hier kannst du dann deinen Führerschein unentgeltlich abholen. Diesen hast du nämlich bei der Antragsstellung schon bezahlt.