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Wichtige Information für Berufskraftfahrer

Management/Weiterbildung: Man lernt nie aus

(Quelle: "Güterverkehr", erschienen im Kirschbaumverlag GmbH, Bonn)
Bis zum Herbst 2014 müssen alle Lkw-Fahrer erstmals Weiterbildungskurse im Umfang von 35 Wochenstunden nachweisen. Hektik ist zwar nicht angebracht. Doch Fachleute warnen davor, die gesetzlich verlangten Schulungen auf die lange Bank zu schieben.
Das Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) trat bereits im Oktober 2006 in Kraft, aber auch gut ein Jahr später herrscht in der Branche noch große Unwissenheit, was es damit genau auf sich hat. Gerade das Thema „Weiterbildung“, der neben der Fahrerausbildung zweite wesentliche Aspekt des Gesetzes scheint für viele Speditionen noch in weiter Ferne zu liegen. Die meisten Unternehmen haben sich deshalb bislang mit den neuen Regelungen noch gar nicht auseinandergesetzt. Diese Erfahrung musste etwa Volker Kessler, Geschäftsführer der Fahrschule Kessler in Gelsenkirchen, machen. Die Ausbildungsstätte hatte schnell auf das BKrFQG reagiert und bereits Ende 2005 damit begonnen, das eigene Personal – insgesamt sechs Lkw-Fahrlehrer – hierfür schulen zu lassen. „Eine Nachfrage nach Kursangeboten war aber quasi nicht vorhanden, vielmehr haben wir sie selbst generiert“, berichtet Kessler. „Wir haben rund 700 Unternehmen angeschrieben, und nur bei 10 bis 20 % war das Interesse an einem weiterführenden Gespräch überhaupt vorhanden“, ergänzt er. Die Unwissenheit in der Branche sei sehr groß.

Einen Grundqualifikationsnachweis und einen Weiterbildungsnachweis brauchen:

Alle Fahrer/innen, die die Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen (auch für Fahrten im Werkverkehr).
Alle Busfahrer und alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.9.2008 (Busfahrer) und 10.9.2009 (LKW) erwerben müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.

Diesen erhält man durch:

  • einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.
  • eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie und Handelskammer
  • eine erfolgreich bescheinigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie und Handelskammer
  • Die Weiterbildungsschulung erfolgt bei einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung. Sie umfasst 35 Stunden à 60min. Sie kann zusammenhängend absolviert werden oder in bis zu 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahren) verteilt werden. Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen.

  • Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstätte nach § 7 BKrFQG und bieten Ihnen ein breites Angebot an Qualifikationsschulungen an.
    Die Qualifikation für Busfahrer findet am 10.09.2008 und für LKW-Fahrer am 10.09.2009 statt.
    Weitere Infos und Anmeldung unter: volkerkessler@onlinehome.deDiese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , oder 0177- 5627922.

Die Themen der Weiterbildungen:


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